Betreuungs- & Entlastungsleistungen.
Wer darf die Leistungen erbringen?
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Bei den Betreuungs- und Entlastungsleistungen handelt es sich um einen Zuschuss der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege. Die Leistung dient der professionellen Unterstützung von Betroffenen im Alltag und der Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Der Verband Pflegehilfe stellt die wichtigsten Informationen für Sie zusammen:
- Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
- Wie beantragen Sie den Zuschuss?
- Wofür können Sie die Betreuungs- und Entlastungsleistungen ausgeben?
Sie haben wenig Zeit? Einen kurzen Überblick erhalten Sie in Fragen und Antworten.Jetzt Entlastungsbetrag erhalten!Nutzen Sie jetzt den Zuschuss der Pflegekasse.
Was ist der „Entlastungsbetrag“?
Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen sollen pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der Betroffenen erhalten. Mit dem Zuschuss finanzieren die Pflegekassen verschiedene Dienstleistungen.
Sie bekommen das Geld jedoch nur für nachgewiesene Leistungen ausgezahlt. Beschäftigen Sie zum Beispiel eine Haushaltshilfe, gehen Sie in Vorleistung und reichen die Leistungsnachweise bei Ihrer Pflegekasse ein.
Nutzen Sie den Betrag in einem Monat nicht oder nur teilweise, wird der Restbetrag in den nächsten Monat übertragen. Bis zum 30. Juni können Sie Ihren angesparten Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr zum Beispiel für die Eigenbeteiligung bei einer Kurzzeitpflege nutzen.
- Der Entlastungsbetrag ist ein Pauschalbetrag von 125 Euro im Monat, der allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht.
- Den Entlastungsbetrag erhalten Sie zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
- Voraussetzung: Ihr Angehöriger wird zu Hause gepflegt.
Kurz zusammengefasst
Verschaffen Sie sich einen Überblick auf Ihren Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen. In nur 90 Sekunden haben wir in diesem Video für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Beispielrechnung
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Herr Müller verwendet bereits seit Januar 2017 monatlich 80 Euro des Entlastungsbetrags für eine Haushaltshilfe. Die restlichen 45 Euro des Budgets hat er monatlich bis in den November angespart.
Nach einer Operation an der Schulter muss er 4 Wochen in die Kurzzeitpflege. Den angesparten Betrag von 495 Euro nutzt er für seinen Eigenanteil in der Kurzzeitpflege. Bei durchschnittlichen Preisen kostet ihn die Kurzzeitpflege so noch 340 Euro.
Entlastungsbetrag beantragen?
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Den Entlastungsbetrag müssen Sie nicht beantragen. Sobald Ihr Angehöriger einen Pflegegrad hat, hat er Anspruch auf den Zuschuss.
Anders als das Pflegegeld ist der Entlastungsbetrag aber zweckgebunden. Das heißt, dass Sie das Geld nur für genehmigte Dienstleistungen verwenden dürfen.
Wenn Ihr Angehöriger eine Abtretungserklärung unterschreibt, können die Dienstleister den Entlastungsbetrag direkt bei Ihrer Pflegekasse abrechnen. So müssen Sie keine Leistungsnachweise sammeln und sparen sich die rückwirkende Abrechnung.
- Haben Sie eine anerkannte Betreuungs- oder Entlastungsleistung wahrgenommen, reichen Sie den Leistungsnachweis bei Ihrer Pflegekasse ein. Sie bekommen den entsprechenden Betrag überwiesen.
- Stellt Ihr Angehöriger bereits eine Haushaltshilfe an? Sie können die Rechnungen auch rückwirkend einreichen. Die nicht genutzten Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr können sie bis zum 30. Juni des nächsten Jahres abrufen.
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Wofür dürfen Sie den Entlastungsbetrag verwenden?
Sie können den Betrag für unterschiedliche Angebote nutzen. Achten Sie darauf, welche Leistungen Ihr Bundesland als Betreuungs- und Entlastungsleistungen anerkennt. Gerade bei der stundenweisen Seniorenbetreuung und den sogenannten „niederschwelligen Betreuungsleistungen“ unterscheiden sich die Länder.
- Tages- oder Nachtpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung
- Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege
- Dienstleistungen einer anerkannten Haushaltshilfe
- Nur Pflegegrad 1: körperbezogene Maßnahmen eines ambulanten Pflegedienstes
- Pflegegrad 2 bis 5: Andere Unterstützungsleistungen eines Pflegedienstes, zum Beispiel Hilfe im Haushalt
Unsere Empfehlungen zum Weiterlesen:
- „Pflegekasse – Anspruch, Pflegeformen & Zuschüsse“ (2019), von Verband Pflegehilfe
- „Alles zum Pflegegeld: Alle wichtigen Regelungen praxisnah im Überblick“ (2017), von Martin Greifeneder und Gunther Liebhart
- „Schnelle Hilfe im Pflegefall: Kosten, Organisation, Pflegegrade“ (2017), von Martina Engler
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Häufige Fragen
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Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?
- Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Pauschalbetrag von 125 Euro im Monat.
- Anspruch habe Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die in einem häuslichen Umfeld gepflegt werden.
Was sind niederschwellige Betreuungsleistungen?
Wofür kann man den Entlastungsbetrag nutzen?
Wie beantragt man den Entlastungsbetrag?
Wie rechnet man die Betreuungs- und Entlastungsleistungen ab?
Verfallen nicht genutzte Entlastungsbeträge?
Kann man den Entlastungsbetrag für die 24-Stunden-Betreuung verwenden?
Was kann der Verband Pflegehilfe für mich tun?
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